AGB Kita Nonna Rosa GmbH

Abmeldung wegen Krankheit

Kinder, die aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen können, müssen bis 8.30 Uhr telefonisch bei der jeweiligen Gruppenleitung abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen gemeldet werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist vor der Rückkehr in die Einrichtung ein ärztliches Attest vorzulegen.

Aufnahmeverfahren

Eltern, die Interesse haben, ihr Kind oder Ihre Kinder bei der Kita Nonna Rosa anzumelden, füllen das Anmeldeformular aus (www.kitanonnarosa.ch) und schicken dieses an folgende Adresse:

Kita Nonna Rosa GmbH Dialogweg 7

8050 Zürich

Bei eingeschränktem Platzangebot trifft die pädagogische und/oder die Gesamtleitung der Kita eine Vorauswahl.

Kosten

 

Monatspauschale

3 Mt. bis 18 Mt.

ab 19 Mt. bis Kindergarten

1 Tag pro Woche

Fr. 580.00

Fr. 480.00

2 Tag pro Woche

Fr. 1’160.00

Fr. 960.00

3 Tag pro Woche

Fr. 1’740.00

Fr. 1’440.00

4 Tag pro Woche

Fr. 2’320.00

Fr. 1’920.00

5 Tag pro Woche

Fr. 2’900.00

Fr. 2’400.00

Die Monatspauschale wird mit Beginn der Eingewöhnung (Vertragsbeginn) erhoben und ist jeweils zum 1. des Monats fällig. Sie erhalten dafür eine Rechnung. Die anhand der gewünschten Anzahl Betreuungstage ermittelte Monatspauschale ist immer in gleicher Höhe geschuldet: Abwesenheiten des Kindes wegen Krankheit, Ferien etc. sowie Betriebsferien und Feiertage der Kita führen zu keiner Reduktion oder Rückerstattung des Beitrages.

Wir erheben für die Eltern keine Depotgebühren.

Für Geschwisterkinder, welche in unserer Kita betreut werden, gewähren wir auf die Monatspauschale einen

Rabatt ab 2 Kindern auf das zweite Kind 10 %.

Für Flaschenkinder muss das Milch/Breipulver mitgebracht werden, ebenso bringt jedes Kind – sofern nötig – seine Windeln mit. Früchtebrei und Gemüsebrei machen wir selber aus marktfrischen Produkten. Der Essenslieferant liefert die restlichen Mahlzeiten aus marktfrischen Produkten ohne jegliche Farb- und Konservierungsstoffe. Diese sind in der Tagespauschale enthalten. Die Entschädigung für „mitessende Kinder“ Frühstück vor 8 Uhr, Znüni, Mittagessen und Zvieri ist in der Tagespauschale ebenfalls enthalten. Die Kinder bekommen selbstverständlich so viel, dass sie satt sind (Tee, Wasser, Früchte, Gemüse, Reiswaffeln, Zwieback etc. sind in der Kita immer ausreichend vorhanden.

Zusatztage

Wenn Sie Ihr Kind, neben den vereinbarten Betreuungstagen, ausnahmsweise einmal einen zusätzlichen Tag zu uns bringen möchten, ist dies in der Regel nach Absprache mit der Gruppenleiterin möglich. Zusatztage werden nachträglich pro Zusatztag in Rechnung gestellt, mit Fr. 150.00.

Betriebsferien

Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Kita geschlossen. Im Sommer ist die Kita durchgehend geöffnet.

Feiertage

Die Kita ist an den üblichen Feiertagen der Schweiz geschlossen, an städtischen Feiertagen hat die Kita geöffnet (Sechseläuten/Knabenschiessen). Vor einem Feiertag schliesst die Kita bereits um 16.30 Uhr.

Versicherungen

Krankenkassen, Unfall und Privathaftpflicht-Versicherung der Kinder sind Sache der Eltern.

Für Beschädigungen durch das Kind oder Verlust von persönlichen Wertgegenständen haften die Eltern.

Bringen und Abholen der Kinder

Ihr Kind muss bis 09.00 Uhr in der Kita sein. Für Kinder, welche vor 08.00 Uhr bei uns sind, machen wir Frühstück. Wenn ihr Kind nach 9.00 Uhr bei uns eintrifft, erheben wir eine Busse* von Fr. 50.-

Dies müssen wir so streng handhaben, da ein zu spät Kommen den Tagesstart für die Kinder und die Gruppen erheblich stört.

Bitte holen Sie Ihr Kind bis 18.50 Uhr ab (um 19.00 Uhr müssen Sie die Kita verlassen haben). Sollten Sie dies nicht einhalten, erheben wir eine Busse* von Fr. 50.-

(*Dies gilt nicht für ausserordentliche Umstände, welche Sie nicht beeinflussen können – z.B. wenn die öffentlichen Verkehrsmittel Verspätung haben und wenn Sie uns bis 08.50 Uhr morgens und 18.30 Uhr abends informieren).

Depot

Wir erheben für die Eltern keine Depotgebühren.

Gesundheitszeugnis / Arztzeugnis

Vor jeder Aufnahme ist für jedes Kind ein Zeugnis vorzulegen. Die Kosten des Zeugnisses gehen zulasten der Eltern.

Kündigung nach Vertragsbeginn (Eingewöhnung und Betreuung)

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils per Ende Monat, kann ein Betreuungsvertrag abgeändert oder aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, mit Originalunterschrift und muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats bei uns sein. Während der Kündigungsfrist ist die vertraglich vereinbarte Monatspauschale geschuldet.

Kündigung vor Vertragsbeginn (Eingewöhnung und Betreuung)

Auch vor Vertragsstart gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils per Ende Monat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Kündigen Sie den Betreuungsvertrag vor dem eigentlichen Vertragsbeginn, erheben wir in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung von Fr. 300.-. Dazu kommen die Monatspauschalen gemäss vertraglich vereinbarter Anzahl Betreuungstage ab Vertragsstart (Start Eingewöhnung) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dies unabhängig von der Inanspruchnahme der Betreuung und unabhängig davon, ob der Betreuungsplatz von einem anderen Kind eingenommen wird.

Fristlose Kündigung

Sollten sich Eltern nicht an unsere Regeln halten (z.B. Bring- und Abholregeln), hat die Kita das Recht, nach schriftlicher Verwarnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, den Betreuungsvertrag ohne Kündigungsfrist per sofort aufzulösen. Nach Auflösung entstehen den Eltern keine Kosten. Eine allfällig bereits bezahlte Monatspauschale wird pro Rata zurückerstattet. Die Kita leistet den Eltern darüber hinaus keine Zahlungen.

Notfälle

Im Notfall bringen wir Ihr Kind ins Kinderspital oder zu ihrem Vertrauensarzt, je nach Situation, und informieren Sie umgehend. Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit einem solchen Notfall gehen zulasten der Eltern. Die Kinderkrippe verfügt über ein Notfallkonzept.

Öffnungszeiten

Mo – Fr von 07.00 bis 19.00 Uhr

Ausser während den Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr.

Pädagogisches Konzept

Die Kita Nonna Rosa verfügt über ein pädagogisches Konzept, welches in schriftlicher Form vorliegt. Dieser wird Interessierte Kunden per Mail mit den AGB´s, Vertrag, Notfallkonzept und Eingewöhnungsblatt per Mail zugesendet. Bei Verlust dürfen unsere Kunden ihn bei ihrer Gruppenleitung oder per Mail verlangen.

Zahlungsmodalitäten

Die monatlichen Zahlungen sind per 1. des Monats im Voraus auf unsere Bankverbindungen zu überweisen. Einzahlungsschein oder Zahlungsinformationen werden mit der Rechnung beigelegt.

Zahlungsverzug

Sollten in einem Kalenderjahr Ihre Zahlungen zweimal oder öfters zu spät eingegangen sein, haben wir das Recht, den Betreuungsvertrag ohne schriftliche Anzeige fristlos aufzulösen.

Inkrafttreten

Die AGB treten am 1. August 2015 in Kraft.

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